Von der ersten Beratung zur Bewilligung: Unser Weg zum E-Rollstuhl

Nach einer Stammganglienblutung mit fortbestehender rechtsseitiger Hemiparese stand meine Mutter vor einer neuen Herausforderung: Mit nur einer funktionsfähigen Hand lässt sich ein manueller Rollstuhl kaum sinnvoll nutzen – man fährt buchstäblich nur im Kreis. Der elektrische Zusatzantrieb E-Fix E35 von Alber sollte die Lösung sein und tatsächlich ihre Mobilität und Selbstständigkeit zurückbringen. Hier dokumentiere ich den gesamten Antragsprozess mit allen Schritten, Fristen und wichtigen Erkenntnissen.

Die richtige Vorbereitung ist entscheidend

Beratung und Erprobung im Sanitätshaus

Am 7. September 2025 startete der Prozess mit einer ausführlichen Beratung beim Sanitätshaus zur kassenfinanzierten E-Rollstuhl-Versorgung. Diese erste Beratung ist essenziell, denn hier wird individuell geprüft, welches Modell für die persönlichen Anforderungen geeignet ist – berücksichtigt werden dabei Wohnsituation, Türbreiten, Mobilitätsgrad und geplante Nutzung. Bei meiner Mutter wurde die Nachrüstung ihres bestehenden Rollstuhls mit dem E-Fix E35/E36 als optimale Lösung identifiziert.

Das richtige Rezept vom Hausarzt

Bereits einen Tag nach der Beratung forderten wir beim Hausarzt das Rezept an – und hier liegt ein kritischer Erfolgsfaktor. Die Formulierung muss klar und unmissverständlich sein 📌. Unser Rezept lautete: “Nachrüstung Rollstuhl mit E-Fix (E35/36) aufgrund Stammganglienblutung und fortbestehender Hemiparese rechts (Arm + Bein)” mit den voraussichtlichen Hilfsmittelnummern 18.99.05.1018 und 18.99.05.1019. Je präziser die medizinische Notwendigkeit auf dem Rezept beschrieben ist, desto höher sind die Chancen auf eine schnelle Genehmigung.

Wichtig: Das Rezept hat nur eine Gültigkeit von 28 Tagen, daher ist Tempo gefragt ⏳.

Der Antragsprozess bei der Krankenkasse

Einreichung und erste Erprobung

Drei Tage nach der Rezeptanforderung holten wir die Verordnung beim Hausarzt ab und reichten sie umgehend beim Sanitätshaus ein. Bereits fünf Tage später – schneller als erwartet – erfolgte die Erprobung vor Ort im häuslichen Umfeld. Normalerweise sollte man mit etwa einer Woche Wartezeit rechnen. Diese Probefahrt ist obligatorisch und ermöglicht es, das Hilfsmittel unter realen Alltagsbedingungen zu testen.

Die 30-minütige Testfahrt auf der Straße umfasste auch das Bewältigen von Steigungen zur Wohnung und zeigte: Top! Problemlos vorwärts und rückwärts fahren sowie unterschiedliche Geschwindigkeiten waren kein Problem. Auch die relevanten Innenräume wie Schlafzimmer und Bad konnten erfolgreich befahren werden.

Rückfragen der Krankenkasse

Am 22. September 2025 – 15 Tage nach der Einreichung – trafen zwei Schreiben der BARMER ein ✉️. Die Krankenkasse benötigte zusätzliche Informationen, um über den Antrag auf das Hilfsmittel “elektrischer Zusatzantrieb für Rollstühle Modell E-Fix E35” zu entscheiden. Parallel wurde die Hausärztin um ergänzende medizinische Informationen gebeten.

Der an uns gerichtete Fragebogen umfasste detaillierte Fragen zu:

  • Nutzungsorten (Innenraum, Straßenverkehr)
  • Aktivitäten und Entfernungen (bei uns: selbstständige Fortbewegung in der Wohnung, Fahrten zu Supermarkt, Apotheke ca. 3-4 km einfacher Weg)
  • Aktueller Mobilitätssituation
  • Unterstellmöglichkeiten und Stromanschluss
  • Erfahrungen bei der Probefahrt

Diese Nachfragen sind im Genehmigungsprozess völlig normal, denn die Krankenkasse muss die individuelle Situation bewerten und die medizinische Notwendigkeit prüfen.

Von der Genehmigung zur Übergabe

Die Bearbeitungsfristen

Beide Schreiben füllten wir gewissenhaft aus und reichten sie vier Tage später ein. Die gesetzliche Frist für die Krankenkasse beträgt grundsätzlich drei Wochen; bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MDK) verlängert sich diese auf fünf Wochen ⏱️. Die Krankenkasse kann jedoch auch eine Zwischenmitteilung mit Begründung zusenden, dass die Bearbeitung länger dauert – dann gilt keine feste Frist mehr.

Am 6. Oktober hakten wir proaktiv bei der Hilfsmittelabteilung nach 📞. Zwei Tage später, am 8. Oktober 2025, erfolgte die Freigabe durch die BARMER 🟢. Von der Einreichung der Zusatzinformationen bis zur Genehmigung vergingen also etwa zwei Wochen – ein akzeptabler Zeitraum im Vergleich zur üblichen Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen.

Lieferung und Einweisung

Am 10. Oktober rief das Sanitätshaus an und vereinbarte den Termin für die Bereitstellung des Rollstuhls. Die Übergabe erfolgte schließlich am 17. Oktober 2025 – insgesamt 40 Tage nach der ersten Beratung 📅. Das Sanitätshaus übernahm die komplette Abwicklung inklusive individueller Anpassung vor Ort und ausführlicher Einweisung in die Bedienung.

Wichtige Erkenntnisse für Betroffene

Was den Antrag erfolgreich macht

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren aus unserer Erfahrung:

  • Präzise ärztliche Verordnung mit klarer Indikation und Hilfsmittelnummer 📄
  • Schnelle Einreichung wegen der 28-Tage-Gültigkeit des Rezepts ⚠️
  • Ausführliche Dokumentation der Probefahrt
  • Vollständige und ehrliche Beantwortung aller Rückfragen der Krankenkasse
  • Proaktives Nachfragen nach etwa drei Wochen

Technische Details zum E-Fix E35

Der E-Fix E35 wandelt den manuellen Faltrollstuhl in einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl um und erhöht dadurch Mobilität und Unabhängigkeit maximal. Die technischen Spezifikationen umfassen eine Motorleistung von 2 x 110 W, eine Reichweite bis zu 16 km mit 6,0 Ah Akku und ein maximales Personengewicht von 120 kg. Der Zusatzantrieb verbreitert den Rollstuhl um circa 2-5 cm. Ein großer Vorteil: Die Antriebsräder lassen sich einfach auskuppeln, sodass der Rollstuhl bei Bedarf weiterhin manuell genutzt werden kann.

Alber E-Fix E35: ein kompakter E-Rollstuhl
Alber E-Fix: Produktvideo

Rechtliche Grundlagen

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse basiert auf § 33 SGB V und setzt eine dauerhafte Gehbehinderung oder stark eingeschränkte Mobilität voraus 📚. Bei Hemiparese nach Schlaganfall mit einseitiger Lähmung ist die Notwendigkeit in der Regel gegeben, da ein manueller Rollstuhl mit nur einer funktionsfähigen Hand nicht sinnvoll nutzbar ist. Die Daten werden von der Krankenkasse für sechs Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.

Fazit: Geduld und Sorgfalt zahlen sich aus

Der gesamte Prozess vom ersten Beratungsgespräch bis zur Übergabe des E-Rollstuhls dauerte rund sechs Wochen. Mit einer klaren ärztlichen Verordnung, vollständigen Unterlagen und zeitnahem Handeln lässt sich der Antrag erfolgreich durchführen. Für meine Mutter bedeutet der E-Fix E35 ein enormes Plus an Lebensqualität: selbstständige Mobilität in der Wohnung, Fahrten zum Einkaufen und zu Arztterminen sind nun wieder ohne fremde Hilfe möglich. Die Investition an Zeit und Mühe in den Antragsprozess hat sich definitiv gelohnt.

Wichtiger Tipp: Bei Ablehnung nicht aufgeben! Innerhalb von vier Wochen kann Widerspruch eingelegt werden, oft bewilligt die Krankenkasse den Elektrorollstuhl im zweiten Durchlauf. Im Notfall steht auch der Weg vor das Sozialgericht offen.

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