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Wer nach einem Schlaganfall oder bei einer chronischen Erkrankung den Alltag neu organisieren muss, stößt schnell auf Begriffe wie Hilfsmittel, Pflegemittel oder Alltagshilfen. Auf den ersten Blick klingt das ähnlich – aber es gibt wichtige Unterschiede, besonders wenn es um die Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Pflegekasse geht.
In diesem Ratgeber erkläre ich Ihnen verständlich:
- Was Hilfsmittel, Pflegemittel und Alltagshilfen unterscheidet
- Welche Budgets es gibt und wer dafür zuständig ist
- Wie Sie Hilfsmittel und Pflegemittel beantragen können
- Praktische Tipps, um schneller ans Ziel zu kommen
1. Hilfsmittel – was die Krankenkasse bezahlt
Hilfsmittel sind Produkte, die medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit auszugleichen oder eine Behinderung zu lindern. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt.
Typische Beispiele:
- Rollstühle, Gehhilfen, Rollatoren | 👉 Hier klicken um zu erfahren, wie wir unseren E-Rollstuhl erhalten haben
- Pflegebetten, Antidekubitus-Matratzen
- Toilettenstühle, Duschhocker, Badewannenlifter
- Inkontinenzartikel (wenn dauerhaft notwendig)
Kostenübernahme:
- Zuständig: Krankenkasse
- Antrag: Ärztliche Verordnung (Rezept) → Einreichung bei der Kasse → Genehmigung
- Eigenanteil: In der Regel 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Hilfsmittel
2. Pflegemittel – was die Pflegekasse monatlich bereitstellt
Pflegemittel sind Dinge, die die tägliche Pflege erleichtern. Sie sind nicht unbedingt medizinisch notwendig, aber praktisch, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Typische Beispiele:
- Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen, saugende Unterlagen
- Schutzkleidung wie Einmalschürzen
Kostenübernahme:
- Zuständig: Pflegekasse (bei anerkanntem Pflegegrad)
- Budget: 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
- Beantragung: Einfaches Formular bei der Pflegekasse oder über Sanitätshäuser/Online-Anbieter, die direkt mit der Kasse abrechnen
Online Bestellung oder Einkauf in der Drogerie:
- Es existieren diverse Online Versender, über die man die Pflegemittel abonnieren kann. Achtung: natürlich sind die Einzelpreise der Produkte hoch und auf Sanitätshaus Niveau. Ohne Gewähr und Wertung:
- Mehr bekommt man für sein Geld beim Einkauf in einer Drogerie wie DM, Rossmann, Müller, etc. Es ist ratsam, die Pflegemittel separat an der Kasse zu bezahlen – das erleichtert die Erstattung. Hier eine beispielhafte Rechnung die in unserem Fall übernommen wurde:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionstücher
- Desinfektionsmittel Pumpspray
- Handhygiene Gel
- Händedesinfektionsmittel
Einmalwaschlappen(Diese wurden nicht erstattet)

Alltagshilfen sind Hilfen, die den Alltag erleichtern, aber nicht zwingend medizinisch notwendig sind und oft nicht im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Einen Überblick über das Angebot erhält man am besten über die Webseiten von auf Alltagsmittel spezialisierten Händlern. Ebenso werden Sie im Laufe der Therapien auch Hinweise und Vorschläge von Ihren Therapeuten (hoffentlich) erhalten.
Typische Beispiele:
- Greifzangen, Haltegriffe zum Kleben, rutschfeste Unterlagen, klebende Nagelfeilen-Streifen
- Dosenöffner, Flaschenöffner, spezielles Besteck
- Badewannenmatten, Anziehhilfen für Strümpfe, Fensteröffner
Anbieter:
- Thomashilfen (renommierter Anbieter)
- Alltagshilfen24
- TEMU – ja, richtig gehört, denn viele der Alltagshilfen sind maßlos überteuert und können mit den richtigen Suchbegriffen auch auf Temu gefunden werden. Ebenso ist es im Vorfeld auch nicht klar, ob der Erkrankte das Hilfmittel auch wirklich nutzen wird oder kann. Die Ersparnis bei Temu beträgt meiner Einschätzung nach im Schnitt 75%. Eine Greifzange erhält man bspw. für unter 5€, der vergleichbare Preis bei Spezialversendern liegt bei 15-20€. Probieren Sie folgende Suchbegriffe aus und lassen sich inspirieren:
- “handicap accessories”
- “stroke patient products”
- “Alltagshilfen für Behinderte”
- “Barrierefreis Bad”
- “Barrierefreie Küche”
Kostenübernahme:
- Fast immer selbst zu bezahlen, da Krankenkassen hier oft keine Leistungspflicht sehen
- Pflegekasse kann in Ausnahmefällen über den Wohnumfeldverbesserungszuschuss unterstützen (z. B. Umbau Dusche, Treppenlift). Das sollte aber vorher mit Kostenvoranschlag geprüft werden, oder man geht das Risiko eine Ablehnung ein.
4. Unterschied auf einen Blick
Kategorie | Beispiele | Zuständig | Budget / Kostenübernahme |
---|---|---|---|
Hilfsmittel | Rollstuhl, Pflegebett, Toilettenstuhl | Krankenkasse | Kostenübernahme, Zuzahlung 5–10 € |
Pflegemittel | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen | Pflegekasse | 40 € monatlich |
Alltagshilfen | Greifzangen, Spezialbesteck, Anziehhilfen | meist selbst | ggf. Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.000 € | Im Normalfall jedoch Ablehnung. |
5. Tipps für Patient*innen und Angehörige
- Ärztliches Rezept besorgen: Für Hilfsmittel immer eine Verordnung anfordern.
- Direktabrechnung nutzen: Viele Anbieter von Pflegemitteln rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie sparen Zeit.
- Wohnumfeld prüfen: Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Zuschüssen, wenn Umbauten nötig sind (z. B. barrierefreie Dusche).
- Steuern sparen: Nicht übernommene Alltagshilfen können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuer angegeben werden.
Fazit
- Hilfsmittel sind medizinisch notwendig und werden von der Krankenkasse bezahlt. Bitte immer vorher Rezept beantragen und auf Bewilligung warten.
- Pflegemittel sind für die tägliche Pflege gedacht und werden über die Pflegekasse mit 40 € monatlich unterstützt.
- Alltagshilfen erleichtern das Leben, werden aber meist selbst finanziert – außer es gibt Zuschüsse über die Pflegekasse.
👉 Mein Tipp: Klären Sie immer zuerst, ob das gewünschte Produkt im Hilfsmittelverzeichnis steht oder über die Pflegekasse beantragt werden kann. So sichern Sie sich Unterstützung und sparen Kosten.