(Gratis) Krankentransport mit ärztlicher Verordnung (Muster 4)

Krankentransport mit ärztlicher Verordnung (Muster 4)

Manchmal ist es Patientinnen und Patienten nicht möglich, eigenständig zu einem Arzttermin oder in eine Behandlungseinrichtung zu gelangen – sei es nach einem Schlaganfall, bei schwerer Gehbehinderung oder anderen Erkrankungen. In diesen Fällen kann ein Krankentransport verordnet werden. Grundlage dafür ist das Formular „Muster 4 – Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung“.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Krankentransport verordnet werden kann, wie die Beantragung abläuft und was zu beachten ist, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.


Was ist „Muster 4“?

  • Offizielles Formular, das behandelnde Ärztinnen und Ärzte ausstellen können.
  • Dient dazu, dass Krankenkassen die Kosten einer Beförderung übernehmen.
  • Gilt für Fahrten mit Taxi, Mietwagen mit spezieller Ausstattung oder Krankentransportwagen.
  • Wichtig: Es geht nicht um Notfallrettung mit Blaulicht, sondern um geplante oder medizinisch notwendige Transporte.
  • Das Formular muss vorab pro Therapieart eingereicht und genehmigt werden – bspw. einmal für die Physio, einmal für die Ergo.
  • Link zu Muster 4

Voraussetzungen für einen Krankentransport

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel, wenn:

  • eine notwendige Behandlung ansteht (z. B. Dialyse, Chemotherapie, Strahlenbehandlung, Reha),
  • der Patient oder die Patientin aus medizinischen Gründen nicht selbstständig oder mit privater Hilfe anreisen kann,
  • eine Mobilitätseinschränkung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt, die einen Transport erforderlich macht.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung sind automatisch genehmigt, wenn Sie:
    • einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (AG), blind (BL) oder hilflos (H) haben,
    • eine Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5 haben
    • eine Einstufung in den Pflegegrad 3 und zusätzlich das Merkzeichen gehbehindert (G) im Schwerbehindertenausweis eingetragen haben.

Beispiele:

  • Lähmungen nach Schlaganfall (Apoplex).
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind), „H“ (hilflos).
  • Achtung! Auch mit Merkzeichen G kann ein Antrag erfolgen.
  • Dauerhafte Einschränkungen durch chronische Erkrankungen wie MS, ALS oder schwere Herzschwäche.

So läuft die Beantragung ab

  1. Verordnung durch den Arzt
    • Arzt oder Ärztin füllt das Formular Muster 4 aus.
    • Begründung, warum die Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist, wird eingetragen.
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse
    • Bei regelmäßigen Fahrten (z. B. zur Logopädie) ist meist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
    • In akuten Fällen kann das Formular auch nachgereicht werden.
  3. Organisation des Transports
    • Patient oder Angehörige beauftragen ein Taxiunternehmen mit Krankentransportlizenz oder einen Krankentransportdienst. Man kann hier bei der KK nach hinterlegten Unternehmen im jeweiligen PLZ Bereich nachfragen.
    • Die Verordnung wird beim Transport mitgeführt und die Fahrten dokumentiert.
  4. Abrechnung
    • In der Regel rechnet das Beförderungsunternehmen direkt mit der Krankenkasse ab. Klären Sie das vorab!

Besondere Regelung: Dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Formular Punkt 1 e)

Wenn im Formular Punkt 1 e) „dauerhafte Mobilitätseinschränkung“ angekreuzt wird, bedeutet das:

  • Der Patient ist dauerhaft nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel oder ein normales Taxi zu nutzen.
  • Dies gilt z. B. für Rollstuhlfahrer, Schlaganfallpatienten mit bleibender Lähmung oder andere chronisch stark eingeschränkte Personen.

Folgen für die Krankenkasse:

  • Der Krankentransport wird als dauerhaft notwendig anerkannt. Anmerkung: oder sollte anerkannt werden 🙂
  • Wiederholte Einzelgenehmigungen entfallen häufig.
  • Auch regelmäßige Fahrten (z. B. zu Therapien oder Facharztterminen) können längerfristig übernommen werden.
  • Wichtig ist eine medizinische Begründung im Formular, z. B. „Patient dauerhaft auf Rollstuhl angewiesen“. Dies sollte auch mit den vorherigen medizinischen Unterlagen übereinstimmen.

Tipps für Patientinnen und Angehörige

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig, um Genehmigungsdetails zu klären.
  • Halten Sie wichtige Unterlagen bereit (Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid) oder organisieren Sie diese proaktiv (ärztliche Atteste).
  • Bei wiederkehrenden Fahrten (z. B. mehrmals pro Woche) kann sich ein Rahmenbescheid lohnen.
  • Bewahren Sie Belege und Nachweise auf, falls Rückfragen der Kasse kommen.

Zuzahlungen und Kosten

  • Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.
  • Ausnahmen gelten, wenn eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wenn die Krankenkasse ablehnt

  • Legen Sie Widerspruch ein. Schriftlich, als auch per Hotline. Fordern Sie freundlich ein, dass der Fall ins Beschwerdemanagement geht.
  • Viele Krankenkassen lehnen Grenzfälle pauschal ab und vertrauen darauf, dass kein Einspruch erfolgt.
  • Sofern sie kein ärztliches Attest hatten, involvieren Sie ihren Arzt.
  • Je nachdem wann Sie den Antrag stellen, können Sie auch den Soziadienst in Krankenhaus oder Reha nutzen, oder eine Beratungsstelle wie den VdK.

Fazit

Mit dem Formular Muster 4 können Ärztinnen und Ärzte eine Krankenbeförderung verordnen, wenn ein selbstständiger Weg zur Behandlung nicht möglich ist. Besonders bei einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung erleichtert die Verordnung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erheblich.

So haben Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass sie zuverlässig und ohne finanzielle Belastung zu wichtigen Behandlungen gelangen.



FAQ: Krankentransport mit Muster 4

Was ist „Muster 4“?
Das ist das Formular „Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung“. Damit kann Ihr Arzt eine Fahrt im Taxi, Krankentransportwagen oder Mietwagen verordnen.

Wer bezahlt den Krankentransport?
In der Regel die Krankenkasse, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Wann bekomme ich eine Verordnung?

  • Wenn Sie nicht selbstständig zum Arzt oder ins Krankenhaus kommen können.
  • Bei dauerhafter Gehbehinderung oder nach einem Schlaganfall.
  • Bei regelmäßigen Behandlungen (z. B. Dialyse, Chemotherapie).

Muss ich vorher die Krankenkasse fragen?
Ja – meistens ist eine Genehmigung notwendig, besonders bei wiederholten Fahrten. Nur in akuten Fällen darf der Arzt direkt verordnen.

Was bedeutet „dauerhafte Mobilitätseinschränkung“ (Punkt 1 e)?
Ihr Arzt kreuzt diesen Punkt an, wenn Sie dauerhaft z. B. auf den Rollstuhl angewiesen sind oder nicht alleine gehen können. Dann gelten Krankentransporte in der Regel langfristig als notwendig.

Muss ich etwas zuzahlen?
Ja, normalerweise 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, entfällt dieser Eigenanteil.

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Sie können Widerspruch einlegen – am besten mit einer Begründung Ihres Arztes oder Unterstützung durch den Sozialdienst.

Krankentransport (Muster 4) — Kurzinfo

Schnelle Antworten: Wann, wie und was zu tun ist

  • Q Was ist Muster 4?Ein ärztliches Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung (Taxi, Krankentransportwagen, mietwagenähnliche Fahrten) — nicht für Notfälle mit Blaulicht.
  • Q Wer bezahlt die Fahrt?Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Oft ist vorab eine Genehmigung erforderlich.
  • Q Was bedeutet Punkt 1 e) „dauerhafte Mobilitätseinschränkung“?Der Punkt wird angekreuzt, wenn jemand dauerhaft z. B. auf den Rollstuhl angewiesen ist oder nicht alleine gehen kann. Das führt in der Regel zu längerfristiger Kostenübernahme.
  • Q Muss ich selbst zahlen?Gesetzlich Versicherte zahlen meist einen Eigenanteil (ca. 10 % der Kosten, mind. 5 €, max. 10 €), wenn keine Befreiung vorliegt.

Tipp: Bewahren Sie Muster 4, Nachweise (Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad) und Fahrtbelege gut auf — das erleichtert Rückfragen mit der Krankenkasse.

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